Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (Psychotherapiegesetz §15). Dies gilt freilich ab dem Erstkontakt/der Terminvereinbarung und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen offen und vertrauensvoll zu besprechen.